Bin ich verpflichtet der Polizei zu sagen wo ich hin will?

Bin ich verpflichtet der Polizei zu sagen, wo ich hin will?

Es ist eine Frage, die viele von uns schon einmal in ihrem Leben gestellt haben – bin ich verpflichtet der Polizei zu sagen, wo ich hin will? Diese Frage kann in verschiedenen Situationen auftreten, sei es bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle oder auch bei einer Personenkontrolle auf der Straße. Die Antwort auf diese Frage ist nicht immer eindeutig, da es von den jeweiligen Umständen abhängt.

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Auskunftspflicht gegenüber den Behörden. Das bedeutet, dass man grundsätzlich verpflichtet ist, der Polizei Fragen zu beantworten, sofern es um strafrechtlich relevante Angelegenheiten geht. Dazu gehört auch die Frage, wohin man gerade unterwegs ist. Wenn die Polizei also einen konkreten Verdacht hat und man sich in einer Situation befindet, in der man verpflichtet ist, Angaben zu machen, dann sollte man dies auch tun.

Allerdings bedeutet das nicht, dass man der Polizei in jeder Situation Auskunft geben muss. Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle zum Beispiel, ist man nur verpflichtet, seinen Führerschein, Fahrzeugpapiere und den Personalausweis vorzuzeigen. Man muss nicht erklären, wohin man unterwegs ist oder was man gerade vorhat. Man kann sich auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung berufen und nur die notwendigen Angaben machen.

Es ist also wichtig, sich in solchen Situationen seiner Rechte bewusst zu sein und zu wissen, wann man verpflichtet ist, Auskunft zu geben und wann nicht. Im Zweifelsfall kann man auch einen Anwalt hinzuziehen, der einem in rechtlichen Fragen zur Seite stehen kann.

Erfahrungsberichte von Frauen:

Name: Julia, 28 Jahre
„Bei einer Personenkontrolle auf der Straße wurde ich von der Polizei gefragt, wohin ich unterwegs bin. Da ich wusste, dass ich nicht verpflichtet bin, Auskunft zu geben, habe ich einfach gesagt, dass ich mich auf dem Weg nach Hause befinde. Die Polizisten haben daraufhin keine weiteren Fragen gestellt und mich weiterziehen lassen.“

Name: Lisa, 35 Jahre
„Bei einer Verkehrskontrolle wurde ich von der Polizei gefragt, wo ich hin will. Da ich wusste, dass ich grundsätzlich verpflichtet bin, Auskunft zu geben, habe ich erklärt, dass ich auf dem Weg zur Arbeit bin. Die Polizei hat meine Angaben überprüft und mich dann weiterfahren lassen.“

Name: Sarah, 42 Jahre
„Als ich mitten in der Nacht von der Polizei angehalten wurde, wurde ich gefragt, wohin ich unterwegs bin. Da ich mich unwohl fühlte und nicht sicher war, ob ich verpflichtet bin, Auskunft zu geben, habe ich mich auf mein Recht auf Schweigen berufen. Die Polizei hat mich dann zwar intensiver kontrolliert, aber letztendlich durfte ich weiterfahren, ohne weitere Fragen beantworten zu müssen.“